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   VG Berlin, 10.06.2013 - 5 L 122.13   

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https://dejure.org/2013,13191
VG Berlin, 10.06.2013 - 5 L 122.13 (https://dejure.org/2013,13191)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2013 - 5 L 122.13 (https://dejure.org/2013,13191)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 5 L 122.13 (https://dejure.org/2013,13191)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2013 - 5 L 122.13
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich materiell um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. zu einem ähnlichen Fall: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2013 - 5 L 122.13
    Aus dem von der Antragstellerin für ihre Auffassung herangezogenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2009 (- 7 CE 09.661, 7 CE 09.662 - juris) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2013 - 5 L 122.13 - und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2013 - 4 S 53.13 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • VG Berlin, 22.10.2015 - 5 K 179.14

    Ernennung eines Bewerbers zum Professor ohne zuvor einen anderen Bewerber

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Streitakte, insbesondere das Protokoll zur mündlichen Verhandlung vom 10. September 2015, sowie auf die eingereichten und aus den Verfahren vor der Kammer (VG 5 K 413.12, VG 5 L 122.13, VG 5 K 23.14, VG 5 L 91.14, VG 5 L 176.14, VG 5 L 115.15, VG 5 L 210.15) beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der Senatsverwaltung verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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